Die Kanzlei Frank Stannek, Steuerberater aus Leimen, betreut Unternehmen unterschiedlichster Branchen, unter anderem Altenheime und soziale Dienste aus der Metropolregion Rhein-Neckar zwischen Mannheim, Heidelberg, Frankfurt, Mosbach, Kaiserslautern und Karlsruhe.
„Sparen, Sparen, Sparen“, so lautet das Motto der Kommunen. Bei der Suche von Einsparmöglichkeiten, um die öffentliche Kasse zu entlasten, gingen einige Kommunen dazu über, die freie Wahl eines Heimplatzes für pflegebedürftige Menschen einzuschränken. Zu diesen Kommunen zählte im Jahr 2010 auch die Stadt Mannheim. Diese verfasste einen Beschluss, in welchem pflegebedürftige Menschen nur noch in den günstigsten Einrichtungen leben dürfen, trotz dem Bestehen einer bindenden vertraglichen Entgeltvereinbarung zwischen allen zugelassenen Pflegeheimen und dem Sozialhilfeträger. Die Stadt Mannheim erhoffte sich wegen des Beschlusses eine mittelfristige finanzielle Entlastung der Kommune von circa 500.000 EUR im Jahr.
Der Beschluss der Stadt Mannheim geriet in der Öffentlichkeit unter heftige Kritik, so dass er gegen den ausdrücklichen Wunsch der Verwaltung zurückgenommen werden musste. Somit ist die freie Wahl des Heimplatzes für Sozialhilfeempfänger, die auf stationäre Pflege angewiesen sind, wieder uneingeschränkt möglich, dies kam aus einer breiten Mehrheitsentscheidung hervor.
Die bpa(Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) ‑Landesgruppe Baden-Württemberg begrüsste die politische Kehrtwende in Mannheim sehr. Aus der Sicht der bpa-Landesgruppe gebe es aufgrund der vereinbarten Entgelte mit dem Sozialhilfeträger keinerlei Gründe für eine Ungleichbehandlung von pflegebedürftigen Menschen. Es wäre für Bewohner, die auf die Hilfe des Sozialhilfeträgers während ihres Heimaufenthalts angewiesen sind, unzumutbar von diesem aufgefordert zu werden, in ein günstigeres Heim zu wechseln. Im Rahmenvertrag in Baden-Württemberg, der für die Vertragspartner, den zugelassenen Pflegeheimen und den Sozialhilfeträgern, verbindlich ist, wurde die Wahlfreiheit aller pflegebedürftigen Menschen festgehalten.
Auch in anderen Kommunen Deutschlands wurden ähnliche Fälle der Ungleichbehandlung von pflegebedürftigen Menschen wie in Mannheim bekannt. Der bpa fordert nun, dass deutschlandweit die freie Wahl des Heimplatzes für pflegebedürftige Personen respektiert wird.