Pflegebedürftige sollen frei ihren Heimplatz wählen können

Die Kanzlei Frank Stannek, Steu­er­be­ra­ter aus Leimen, betreut Unter­neh­men unter­schied­lichs­ter Bran­chen, unter anderem Alten­hei­me und soziale Dienste aus der Metro­pol­re­gi­on Rhein-Neckar zwi­schen Mann­heim, Hei­del­berg, Frank­furt, Mosbach, Kai­sers­lau­tern und Karlsruhe.

Sparen, Sparen, Sparen“, so lautet das Motto der Kom­mu­nen. Bei der Suche von Ein­spar­mög­lich­kei­ten, um die öffent­li­che Kasse zu ent­las­ten, gingen einige Kom­mu­nen dazu über, die freie Wahl eines Heim­plat­zes für pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen ein­zu­schrän­ken. Zu diesen Kom­mu­nen zählte im Jahr 2010 auch die Stadt Mann­heim. Diese ver­fass­te einen Beschluss, in welchem pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen nur noch in den güns­tigs­ten Ein­rich­tun­gen leben dürfen, trotz dem Bestehen einer bin­den­den ver­trag­li­chen Ent­gelt­ver­ein­ba­rung zwi­schen allen zuge­las­se­nen Pfle­ge­hei­men und dem Sozi­al­hil­fe­trä­ger. Die Stadt Mann­heim erhoff­te sich wegen des Beschlus­ses eine mit­tel­fris­ti­ge finan­zi­el­le Ent­las­tung der Kommune von circa 500.000 EUR im Jahr.

Der Beschluss der Stadt Mann­heim geriet in der Öffent­lich­keit unter heftige Kritik, so dass er gegen den aus­drück­li­chen Wunsch der Ver­wal­tung zurück­ge­nom­men werden musste. Somit ist die freie Wahl des Heim­plat­zes für Sozi­al­hil­fe­emp­fän­ger, die auf sta­tio­nä­re Pflege ange­wie­sen sind, wieder unein­ge­schränkt möglich, dies kam aus einer breiten Mehr­heits­ent­schei­dung hervor.

Die bpa(Bundesverband pri­va­ter Anbie­ter sozia­ler Dienste) ‑Lan­des­grup­pe Baden-Wür­t­­te­m­­berg begrüss­te die poli­ti­sche Kehrt­wen­de in Mann­heim sehr. Aus der Sicht der bpa-Lan­­des­­grup­­pe gebe es auf­grund der ver­ein­bar­ten Ent­gel­te mit dem Sozi­al­hil­fe­trä­ger kei­ner­lei Gründe für eine Ungleich­be­hand­lung von pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen. Es wäre für Bewoh­ner, die auf die Hilfe des Sozi­al­hil­fe­trä­gers während ihres Heim­auf­ent­halts ange­wie­sen sind, unzu­mut­bar von diesem auf­ge­for­dert zu werden, in ein güns­ti­ge­res Heim zu wech­seln. Im Rah­men­ver­trag in Baden-Wür­t­­te­m­­berg, der für die Ver­trags­part­ner, den zuge­las­se­nen Pfle­ge­hei­men und den Sozi­al­hil­fe­trä­gern, ver­bind­lich ist, wurde die Wahl­frei­heit aller pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen festgehalten.

Auch in anderen Kom­mu­nen Deutsch­lands wurden ähn­li­che Fälle der Ungleich­be­hand­lung von pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen wie in Mann­heim bekannt. Der bpa fordert nun, dass deutsch­land­weit die freie Wahl des Heim­plat­zes für pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen respek­tiert wird.