Steuerberatung

Digitale Buchführung

Fit für die Zukunft: Moderne Steu­er­be­ra­tung ver­ein­facht die Abläufe und stei­gert die Effi­zi­enz. Im Gegen­satz zu umständ­li­chen ana­lo­gen Ver­fah­ren funk­tio­niert die digi­ta­le Buch­füh­rung mit der Soft­ware DATEV Unter­neh­men online in fol­gen­den Schritten:

  • Belege werden vom Unter­neh­men ein­ge­scannt und ver­blei­ben im Betrieb. Sie können direkt über­wie­sen oder im elek­tro­ni­schen Kas­sen­buch ver­ar­bei­tet werden.
  • Bereits digital vor­han­de­ne Belege, wie in der Abrech­nungs­soft­ware erstell­te Kun­den­rech­nun­gen, werden per DATEV-Schnit­t­s­tel­­le direkt zum Steu­er­be­ra­ter übergeben.
  • Abrech­nungs­in­for­ma­tio­nen für Lohn- und Gehalts­ab­rech­nun­gen können eben­falls direkt in das System ein­ge­ge­ben werden und stehen dem Steu­er­be­ra­ter sofort zur Verfügung.
  • DATEV Unter­neh­men online ermög­licht eine wöchent­li­che Buch­hal­tung, wodurch sich z. B. Ihr Mahn­we­sen wesent­lich vereinfacht.
  • Die Daten sind jeder­zeit erreich­bar, auch am Wochen­en­de. So können Sie sich einfach und über­sicht­lich über Ihre Unter­neh­mens­zah­len infor­mie­ren und Buchun­gen ggf. bis zum Buchungs­be­leg verfolgen.
  • Keine zeit­auf­wen­di­gen Neben­rech­nun­gen mit Excel-Tabel­­len mehr, da alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zur Unter­neh­mens­steue­rung bereits digital vorliegen.

Mit DATEV Unter­neh­men Online besit­zen Sie ein voll­wer­ti­ges Doku­­men­­ten-Mana­ge­­ment-System und sind auf­grund von zeit­na­hen Daten jeder­zeit bestens für Bank­ge­sprä­che vor­be­rei­tet. Wir beraten Sie gerne detail­liert über den kos­ten­güns­ti­gen Einsatz der Buchhaltungssoftware.

Steu­er­be­ra­tung International
„Ich bin zusam­men mit meiner Familie vor zwei Jahren im April wegen einer neuen Arbeit nach Süd­ame­ri­ka aus­ge­wan­dert und habe meinen Wohn­sitz in Deutsch­land kom­plett auf­ge­löst. Da die Aus­wan­de­rung während des Steu­er­jah­res statt­fand und ich noch im selben Jahr im Ausland meine neue Arbeit aufnahm, stell­ten sich im Nach­hin­ein bei der Erstel­lung der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung viele Fragen im Zusam­men­hang mit der Anwen­dung des Pro­gres­si­ons­vor­be­halts meines aus­län­di­schen Ein­kom­mens, Gel­tend­ma­chung der Wer­bungs­kos­ten bei der Umsied­lung und Ein­rich­tung der neuen Wohnung, Miete der Über­gangs­woh­nung, etc. Nachdem ich alleine mit dem Finanz­amt in Deutsch­land nicht zu einer Lösung kam, da dieser Fall die nötigen Kennt­nis­se für eine gewöhn­li­che Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung bei weitem über­steigt, habe ich auf eine Emp­feh­lung hin Herrn Stannek von Süd­ame­ri­ka aus um Hilfe gebeten.

Dank der sehr pro­fes­sio­nel­len Arbeits­wei­se von Herrn Stannek und mit Hilfe moder­ner Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel war die Über­brü­ckung von 12.000km für die Lösung meines Pro­blems kein Hin­der­nis: Mee­tings über Skype und Telefon und siche­rer Doku­men­ten­trans­fer per Email oder Dropbox machten die Zusam­men­ar­beit mit Herrn Stannek sehr ange­nehm und effektiv.
Es hat sich gezeigt, dass Steu­er­be­ra­tung auch über große Distan­zen kein Problem ist und ich kann daher Herrn Stannek vor­be­halt­los weiterempfehlen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!“


Sebas­ti­an Teply, Sant­ia­go de Chile