Die Wertermittlung eines ambulanten Pflegedienstes

Die bpa Ser­vice­ge­sell­schaft mbH, Mainz und die Kanzlei Frank Stannek Steu­er­be­ra­ter in Leimen koope­ri­en bei der Betreu­ung von ambu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Pfle­ge­diens­ten im Groß­raum Hei­del­berg, Mann­heim, Lud­wigs­ha­fen, Darm­stadt, Karls­ru­he und Mosbach. Im Rahmen dieser Koope­ra­ti­on berich­tet der Geschäfts­füh­rer der bpa Ser­vice­ge­sell­schaft mbH, Herr Michael Diehl über die Wert­ermitt­lung eines ambu­lan­ten Pflegedienstes:

Die Wertermittlung eines ambulanten Pflegedienstes (von Michael Diehl)

In der Ver­gan­gen­heit kur­sier­ten in der Pfle­ge­bran­che Faust­re­geln zur Bewer­tung eines ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­tes. Häufig wurden pau­scha­le Werte auf der Basis von 15 % des Jah­res­um­sat­zes oder zwei bis drei Monats­um­sät­zen geschätzt und führten somit regel­mä­ßig zu einer fal­schen Bewer­tung des Unter­neh­mens. Einer­seits soll mit dem vor­lie­gen­den Beitrag ver­deut­licht werden, von in der Praxis ange­wand­ten Faust­re­geln end­gül­tig Abstand zu nehmen und ande­rer­seits weitere wich­ti­ge Hin­wei­se für den Weg bis zum Kauf­ver­trags­ab­schluss gegeben werden.

Jeder Inhaber eines ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­tes wird im Laufe seines Lebens mit der Frage kon­fron­tiert, wie viel sein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst wert ist. Die Aus­lö­ser dieser Frage können, wie nach­fol­gen­de Tabelle ver­an­schau­licht, recht unter­schied­lich sein.

So unter­schied­lich die mög­li­chen Motive für einen even­tu­el­len Verkauf eines ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­tes auch seien mögen, die not­wen­di­gen Schrit­te bis zum Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges sind in der Regel sehr ähnlich.

Im Fol­gen­den wird ein Unter­neh­mens­be­wer­tungs­ver­fah­ren vor­ge­stellt, das betriebs­wirt­schaft­lich fun­diert ist und von Finanz­in­sti­tu­ten all­ge­mein aner­kannt wird. Dabei wird den Spe­zi­fi­ka eines ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­tes aus­drück­lich Rech­nung getra­gen. Pro­fes­sio­nel­le Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen werden heut­zu­ta­ge mit­hil­fe des Dis­­coun­­ted-Cash-Flow-Ver­­­fah­­rens durchgeführt.

Die Grund­la­ge der Bewer­tung ist dabei nicht der Umsatz oder der Gewinn, sondern der sog. Free-Cash-Flow, d.h. der Bestand an frei ver­füg­ba­ren Mitteln des Unter­neh­mens. Denn allein anhand von Umsatz und Gewinn kann keine Aussage über die Ertrags­kraft eines ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­tes getrof­fen werden. Hohe Umsatz­er­lö­se sind nicht gleich­be­deu­tend mit hohem öko­no­mi­schem Erfolg, da der Aufwand außer Acht gelas­sen wird. Aber auch der Gewinn ist für einen Käufer nur ein Indiz für die Vor­teil­haf­tig­keit der Investitionsentscheidung.

Der Free-Cash-Flow ist ein Maßstab für die Innen­fi­nan­zie­rungs­kraft eines Unter­neh­mens und gibt an, wie viel Mittel für Divi­den­den­aus­schüt­tung an Gesell­schaf­ter und/oder Schul­den­til­gung zur Ver­fü­gung stehen. Der Free-Cash-Flow wird aus dem Ergeb­nis der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung abgeleitet.

Das Betriebs­er­geb­nis ist um zah­lungs­un­wirk­sa­me Fak­to­ren und außer­or­dent­li­che Erträge/Aufwendungen zu berei­ni­gen. Auf­wen­dun­gen wie bei­spiels­wei­se Abschrei­bun­gen und Rück­stel­lun­gen sind zwar erfolgs­wirk­sam, führen aber nicht zu einer tat­säch­li­chen Aus­zah­lung. Diese Auf­wen­dun­gen sind durch Addi­ti­on zum Gewinn-und-Verlust-Erge­b­­nis (GuV) zu berück­sich­ti­gen. Dem­ge­gen­über sind Zuschrei­bun­gen zu sub­tra­hie­ren. Werden darüber hinaus Pri­vat­ent­nah­men, (Des)-Investitionen und Steuern ein­be­zo­gen, erhält man, wie im Fol­gen­den dar­ge­stellt, den Free-Cash-Flow:

Im Gegen­satz zu den bereits oben erwähn­ten Faust­re­geln folgt das Dis­­coun­­ted- Cash-Flow-Ver­­­fah­­ren nicht einer (sta­ti­schen) Zeit­punkt­be­trach­tung, sondern es werden mehrere Peri­oden in die Betrach­tung mit­ein­be­zo­gen und es werden Erwar­tun­gen über die zukünf­ti­ge Ertrags­kraft des ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­tes gebil­det. Konkret heißt das, es werden mehrere Free-Cash-Flows und damit eine Ent­wick­lungs­li­nie mit ein­ge­rech­net. Grund­la­ge der pro­gnos­ti­zier­ten Free-Cash-Flows sind die Ver­gan­gen­heits­da­ten des Unter­neh­mens in Form von Bilan­zen und Jah­res­ab­schlüs­sen. Valide Plan-Bilan­­zen und Plan-GuV (pro­spek­ti­ve Unter­neh­mens­pla­nung) liegen bei einem ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst in der Regel nicht vor.

Nun kennt es jeder, dass einem das heute ver­füg­ba­re Geld mehr wert ist als das zukünf­tig Erwar­te­te. Dies hat mit der Unge­wiss­heit der Zukunft zu tun. Infla­ti­ons­er­war­tun­gen spielen dabei eine wich­ti­ge Rolle. Um die Free-Cash-Flows der Zukunft mit­ein­an­der ver­gleich­bar zu machen und eine sinn­vol­le Bewer­tung vor­neh­men zu können, werden diese auf den Ent­schei­dungs­zeit­punkt dis­kon­tiert bzw. abge­zinst (Bar­wert­ermitt­lung). Neben den pro­gnos­ti­zier­ten Free-Cash-Flow-Werten ist somit der zugrun­de gelegte Abzin­sungs­fak­tor von ent­schei­den­der Bedeutung.

Er bringt das mit dem Kauf eines ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­tes ver­bun­de­ne Risiko zum Aus­druck. In der Regel ist der Kauf eines Pfle­ge­diens­tes immer mit einem höheren Risiko ver­bun­den als der „risi­ko­lo­se“ Kauf einer Bun­des­an­lei­he und es wird regel­mä­ßig ein höherer Zins­satz im Rahmen der Unter­neh­mens­be­wer­tung gewählt.

Je höher das vom Käufer über­nom­me­ne Risiko ist, desto höher muss die erwar­te­te Rendite (Min­dest­ver­zin­sung) sein, da ansons­ten eine risi­ko­är­me­re Alter­na­tiv­an­la­ge vor­zu­zie­hen wäre. Dies führt dazu, dass der Käufer einen hohen Dis­kon­tie­rungs­fak­tor anset­zen wird. Aus seiner Sicht sinken somit die Bar­wer­te der zukünf­ti­gen Free-Cash-Flows und damit auch der Wert des Unternehmens.

In der Bewer­tungs­pra­xis erfolgt die Bestim­mung des Kal­ku­la­ti­ons­zins­fu­ßes selbst­ver­ständ­lich nicht „will­kür­lich“, sondern kri­te­ri­en­ge­lei­tet. Für die Pfle­ge­dienst­bran­che haben sich fol­gen­de Deter­mi­nan­ten als beson­ders sinn­voll herausgestellt:

  • die Inhaber- und Personenabhängigkeit,
  • der Stand­ort und das Einzugsgebiet,
  • das Image und das Qualitätsmanagement,
  • die Qua­­li­­fi­­ka­­ti­ons- und Mitarbeiterstruktur,
  • die Kun­­den­en­t­­wick­­lung- bzw. stamm.

Je nachdem wie positiv oder negativ die Ein­schät­zun­gen bezüg­lich einer Ein­fluss­grö­ße aus­fal­len, desto höher oder nied­ri­ger fällt der Risi­ko­auf­schlag aus. Über den indi­vi­du­el­len Abzin­sungs­fak­tor wird auch dem sog. good-will (Firmen- und Geschäfts­wert) des Pfle­ge­diens­tes Rech­nung getragen.

Im Fol­gen­den ist exem­pla­risch eine Unter­neh­mens­be­wer­tung dargestellt:

Ab dem vierten Pla­nungs­jahr (hier: Jahr 2014) wird in der Regel eine ewige Rente ange­setzt. Ab diesem Zeit­punkt ist eine seriöse Ein­schät­zung der zukünf­ti­gen Free-Cash-Flow-Ent­­wick­­lung auf der Basis von Ver­gan­gen­heits­da­ten nicht mehr möglich. Der letzte pro­gnos­ti­zier­te Free-Cash-Flow wird „ein­ge­fro­ren“ und zu einer ewigen Rente umge­wan­delt. Diese unend­li­che Größe ist der Ertrag, den ein bestimm­ter Geld­be­trag bei einer gege­be­nen Ver­zin­sung erzielt, ohne dass das Kapital ange­grif­fen wird.

An dieser Stelle soll ent­schie­den darauf hin­ge­wie­sen werden, dass der ermit­tel­te Unter­neh­mens­wert nur ein Ori­en­tie­rungs­wert für die Ver­hand­lun­gen ist und keinen Markt­preis dar­stellt. Der tat­säch­li­che Ver­kaufs­preis wird durch Angebot und Nach­fra­ge bestimmt. Wie beim Erwerb/Verkauf von Immo­bi­li­en gibt es „gute und schlech­te Ver­­­kaufs-/Kauf­­zei­t­­pun­k­­te“.

Idea­ler­wei­se ist der opti­ma­le Ver­kaufs­zeit­punkt dann, wenn die Markt­la­ge am güns­tigs­ten ist und man ver­kau­fen kann, aber nicht muss. Dies ist nicht immer möglich. Nichts­des­to­trotz ist es ein Anlie­gen der Autoren die Inhaber eines Pfle­ge­diens­tes für dieses Thema zu sen­si­bi­li­sie­ren. Ein gut geplan­ter Ver­kaufs­pro­zess führt in der Regel zu einem zufrie­den­stel­len­den Ver­trags­ab­schluss. Dabei ist die Wert­ermitt­lung eine wich­ti­ge, aber nicht die einzige Kom­po­nen­te. Ver­trag­lich zu regeln sind bei­spiels­wei­se auch Haf­­tungs- und Gewähr­leis­tungs­fra­gen sowie Verhaltens‑, Mit­­wir­­kungs- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten des Ver­käu­fers. Aber auch steu­er­recht­li­che Aspekte wie die Form der Über­tra­gung (entgeltlich/unentgeltlich) sowie Rechts­form­vor­schrif­ten gilt es zu beachten.

Ein Verkauf hat häufig aber auch eine emo­tio­na­le Seite. Mit dem Verkauf des eigenen Pfle­ge­diens­tes endet oftmals ein wich­ti­ger Lebens­ab­schnitt. Der Pfle­ge­dienst ist in fast allen Fällen mit sehr viel „Herz­blut auf­ge­baut“ worden und die Inhaber wollen ihren Pfle­ge­dienst „als Lebens­werk in guten Händen wissen.“ Eine früh­zei­ti­ge Vor­be­rei­tung ermög­licht auch die Auswahl des „rich­ti­gen“ Käufers.

Es wird emp­foh­len, für diesen kom­ple­xen und kom­pli­zier­ten Prozess der Unter­neh­mens­über­tra­gung pro­fes­sio­nel­le Bera­tung und Unter­stüt­zung in Anspruch zu nehmen.

Die bpa Ser­vice­ge­sell­schaft mit ihrem pfle­ge­spe­zi­fi­schen know-how unter­stützt Sie gerne auf dem Weg bis zum Ver­kaufs­ab­schluss und darüber hinaus. Unser 360 ° Leis­tungs­spek­trum erlaubt es uns, gemein­sam mit Ihnen und unseren Netz­werk­part­nern ein ganz­heit­li­ches Ver­kaufs­kon­zept zu ent­wi­ckeln. Dabei werden nicht nur betriebs­wirt­schaft­li­che, steu­er­recht­li­che und juris­ti­sche Aspekte, sondern auch Ihre per­sön­li­chen Vor­stel­lun­gen expli­zit berücksichtigt.

Autor:

Michael Diehl
Geschäftsführer
bpa Ser­vice­ge­sell­schaft mbH
Hin­den­burg­stra­ße 32
55118 Mainz
Tel: 06131 – 8803220
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