Der Kfz-Steuer-Online-Rechner

Die Kanzlei Frank Stannek, Steu­er­be­ra­ter aus Leimen, betreut Unter­neh­men unter­schied­lichs­ter Bran­chen, unter anderem Alten­hei­me und soziale Dienste aus der Metro­pol­re­gi­on Rhein-Neckar zwi­schen Mann­heim, Hei­del­berg, Frank­furt, Mosbach, Kai­sers­lau­tern und Karlsruhe.

Jeder Halter eines inlän­di­schen oder aus­län­di­schen Fahr­zeu­ges, solange es sich im Inland befin­det, ist ver­pflich­tet Kfz-Steuer zu ent­rich­ten. Gerade für Unter­neh­men mit großem Fuhr­park, wie z. B. ambu­lan­te Pfle­ge­diens­te, ist die Kfz-Steuer ein enormer Kos­ten­fak­tor. Unter­neh­men haben nunmehr die Mög­lich­keit mit Hilfe eines neuen Kfz-Steuer-Online-Rechner auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums ihre jähr­li­che Kfz-Steuer zu ermit­teln und somit Pla­nungs­si­cher­heit jeweils bei Neu­an­schaf­fun­gen zu haben. Dieser Rechner erweist sich aller­dings nicht für Spe­zi­al­fäl­le, sondern nur für ein­fa­che Fälle, da er weder Ver­güns­ti­gun­gen noch Sai­son­kenn­zei­chen mit ein­be­zieht. Die Werte, die mit Hilfe des Rech­ners ermit­telt werden, sind frei­blei­bend, da recht­lich die Steu­er­fest­set­zung rich­tungs­wei­send ist.

Des Wei­te­ren ist zu beach­ten, dass Halter eines rein elek­trisch betrie­be­nen Kraft­fahr­zeu­ges von der Kraft­fahr­zeug­steu­er befreit sind, wenn dieses sich noch inner­halb der Frist von fünf Jahren ab der Erst­zu­las­sung befin­det. Ist diese Frist abge­lau­fen, erfolgt eine Berech­nung der Steuer nach dem Vorbild von leich­ten Nutz­fahr­zeu­gen. Hierbei wird das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht des Kraft­fahr­zeu­ges um die Hälfte ermä­ßigt. Die Besteue­rung von hybrid­elek­trisch betrie­be­nen Pkw erfolgt wie bei Otto- oder Diesel-Pkw, für sie gibt es keine steu­er­li­che Sonderbehandlung.

Den Kfz-Steuer-Online-Rechner finden Sie hier.

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