Die Kanzlei Frank Stannek, Steuerberater aus Leimen, betreut Unternehmen unterschiedlichster Branchen, unter anderem Altenheime und soziale Dienste aus der Metropolregion Rhein-Neckar zwischen Mannheim, Heidelberg, Frankfurt, Mosbach, Kaiserslautern und Karlsruhe.
Jeder Halter eines inländischen oder ausländischen Fahrzeuges, solange es sich im Inland befindet, ist verpflichtet Kfz-Steuer zu entrichten. Gerade für Unternehmen mit großem Fuhrpark, wie z. B. ambulante Pflegedienste, ist die Kfz-Steuer ein enormer Kostenfaktor. Unternehmen haben nunmehr die Möglichkeit mit Hilfe eines neuen Kfz-Steuer-Online-Rechner auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums ihre jährliche Kfz-Steuer zu ermitteln und somit Planungssicherheit jeweils bei Neuanschaffungen zu haben. Dieser Rechner erweist sich allerdings nicht für Spezialfälle, sondern nur für einfache Fälle, da er weder Vergünstigungen noch Saisonkennzeichen mit einbezieht. Die Werte, die mit Hilfe des Rechners ermittelt werden, sind freibleibend, da rechtlich die Steuerfestsetzung richtungsweisend ist.
Des Weiteren ist zu beachten, dass Halter eines rein elektrisch betriebenen Kraftfahrzeuges von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, wenn dieses sich noch innerhalb der Frist von fünf Jahren ab der Erstzulassung befindet. Ist diese Frist abgelaufen, erfolgt eine Berechnung der Steuer nach dem Vorbild von leichten Nutzfahrzeugen. Hierbei wird das zulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges um die Hälfte ermäßigt. Die Besteuerung von hybridelektrisch betriebenen Pkw erfolgt wie bei Otto- oder Diesel-Pkw, für sie gibt es keine steuerliche Sonderbehandlung.
Den Kfz-Steuer-Online-Rechner finden Sie hier.
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